Für das Jahr 2024 sind einige gesetzliche Neuerungen für Balkonkraftwerke geplant, die wir in diesem Artikel erklären. Sie zielen darauf ab, die Nutzung von Solarstrom weiter zu vereinfachen und bauen gesetzliche Hürden ab. Eigentlich sollte dieses von der Bundesregierung geplante Solarpaket I für jedes Balkonkraftwerk ab 2024 gelten, musste jedoch verschoben werden und wird nun voraussichtlich Anfang 2024 im Bundestag verabschiedet. Nachfolgend kannst du dich aber bereits über die Änderungen informieren, die dann gelten werden.
Balkonkraftwerk ab 2024: Überblick der Änderungen
800-Watt-Einspeisegrenze:
Die Erhöhung von 600 Watt auf 800 Watt ermöglicht eine spürbare Steigerung der Leistung von Balkonkraftwerken
Vereinfachte Anmeldung:
Wegfall der Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber zugunsten einer einfacheren Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR).
Balkonkraftwerke nicht mehr als Bauprodukte:
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) stellt klar, dass Balkonkraftwerke nicht mehr als Bauprodukte gelten, was höhere Montagen und größere Modulgrößen erlaubt.
Nennleistungsobergrenze von 2000 Wp:
Eine festgelegte Gesamtnennleistungsobergrenze von 2000 Watt Peak (Wp) für Balkonkraftwerke.
1. 800-Watt-Einspeisegrenze: Mehr Leistung für dein Balkonkraftwerk
Die lang erwartete Erhöhung der Einspeisegrenze von 600 Watt auf 800 Watt wird die Leistungsfähigkeit von Balkonkraftwerken deutlich steigern. Dies bezieht sich explizit auf die eingespeiste Leistung, nicht die mögliche Gesamtleistung der Anlagen. Für Anwender bedeutet dies konkret, dass sie Balkonkraftwerke kaufen sollten, die über drosselbare Wechselrichter verfügen sollten. Diese können auf 600 Watt leistung reduziert werden, bis das neue Gesetz gilt. Das deutsche Unternehmen EQOH bietet schon seit Mitte 2023 genau diese Balkonkraftwerke in hoher Qualität an. Da man die gesetzliche Änderungen vorhergesehen hat, sind alle von EQOH angebotenen Balkonkraftwerke mit drosselbaren Wechselrichtern ausgestattet, die ganz leicht per App auf 600 bzw. 800 Watt eingestellt werden können.
2. Vereinfachte Anmeldung: Mehr Flexibilität für Nutzer
Die Anmeldung von Balkonkraftwerken ab 2024 wird erheblich vereinfacht. Die bisher erforderliche Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber entfällt, und es ist nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) notwendig. Diese Änderung ermöglicht es, Balkonkraftwerke ohne vorherige Anmeldung zu kaufen, zu installieren und erst dann zu registrieren, was den Prozess erheblich vereinfacht.
3. Balkonkraftwerke sind keine Bauprodukte mehr: Höhere Montage und Modulgröße
Mit der geplanten Änderung werden Balkonkraftwerke ab 2024 nicht mehr als Bauprodukte betrachtet. Diese Änderung eröffnet neue Möglichkeiten, da Balkonkraftwerke nun über 4 Meter hoch installiert werden dürfen, und es keine Begrenzung mehr für die Modulgröße auf zwei Quadratmeter gibt. Die Beschränkungen bezüglich Überkopfverglasung sind nicht mehr anwendbar. Das eröffnet die Tür für neue größere Balkonkraftwerke auch auf Flachdächern.
4. Nennleistungsobergrenze von 2000 Wp
Die Bundesregierung hat eine Gesamtnennleistungsobergrenze von 2000 Watt Peak (Wp) für Balkonkraftwerke festgelegt. Das bedeutet, dass die installierte Nennleistung aller Solarmodule in einem Balkonkraftwerk diese Grenze nicht überschreiten darf
Zusammengefasst bedeuten diese gesetzlichen Änderungen, dass Balkonkraftwerke im Jahr 2024 mehr Potenzial entfalten können, indem sie höhere Leistungen einspeisen dürfen, von erleichterten Anmeldeverfahren profitieren und neue Möglichkeiten für die Installation bieten. Nutzer sollten jedoch die genauen Umsetzungsfristen und Details der neuen Regelungen im Auge behalten, um das volle Potenzial ihres Balkonkraftwerks auszuschöpfen.