Die Nutzung erneuerbarer Energien gewinnt immer mehr an Bedeutung und ein Balkonkraftwerk ist eine attraktive Option, um in diesem Bereich aktiv zu werden. Bevor du jedoch mit der Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom beginnst, gibt es einige gesetzliche Aspekte, die du beachten solltest.
Es ist unumgänglich, dass du dein Balkonkraftwerks anmeldest. Wie das geht und warum diese Schritte nicht nur wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben sind, erfährst du hier.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Um dich mit der Inbetriebnahme deines Balkonkraftwerks auf der gesetzlich sicheren Seite zu befinden, sind einige Vorschriften zu beachten. Diese umfassen die Anmeldung sowie die Leistung deiner Anlage.
- Die Anpassung des Klimaschutzgesetzes sowie das Gesetzespaket Solarpaket 1 der Bundesregierung sieht vor, bürokratische Hürden zu nehmen und die Nutzung eines Balkonkraftwerkes zu vereinfachen. [1]
- In jedem Fall: eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist aktuell sowie auch in Zukunft nicht zu umgehen. Bei Nichtanmeldung können Bußgelder anfallen.
Ratgeber: Alles, was du rund um die Anmeldung eines Balkonkraftwerks wissen solltest
Die Anmeldung deines Balkonkraftwerks ist ein essentieller Teil der reibungslosen Inbetriebnahme und Nutzung. Achte dabei auf folgende Aspekte und deiner persönlichen Stromerzeugung steht nichts mehr im Weg.
Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?
Ein klares Ja. Balkonkraftwerke werden direkt an das öffentliche Stromnetz angeschlossen und aus diesem Grund muss der zuständige Netzbetreiber über die eingespeiste Strommenge und die Leistung der Anlage informiert werden. Diese Information ist essentiell für die Netzsicherheit, insbesondere wenn Bauarbeiten am Netz erforderlich sind.
Um rechtliche Probleme zu vermeiden, muss bei der Installation eines Balkonkraftwerks auch immer die korrekte Anmeldung berücksichtigt werden. (Kindle Media / pexels.com)
Des Weiteren gibt es Änderungen in Bezug auf Balkonkraftwerke und Stromzähler. Bisher waren bei Nutzung von alten Zählern mit Drehscheibe, den sogenannten Ferraris-Zählern, Probleme oftmals nicht zu umgehen. Da diese Zähler rückwärts laufen können, wenn Strom eingespeist wird, wurde diese Art an Stromzähler als gesetzeswidrig eingestuft.
Dies gehört nun der Vergangenheit an: Das Solarpaket 1 der Bundesregierung sieht vor, dass alte Zweirichtungszähler in Zukunft als gesetzeskonform eingestuft werden - zumindest vorübergehend. Bedeutet, auch rückwärts laufende Zähler sind mit Beschluss des neuen Gesetzentwurfs zulässig, zum klaren Vorteil des Verbrauchers.
Wo und wie meldet man ein Balkonkraftwerk an?
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist bereits jetzt einfacher als die Anmeldung größerer PV-Anlagen und wird mit dem neuen Solarpaket 1 zusätzlich vereinfacht. Interessant zu wissen: die Anmeldung deiner Stecker-Solaranlage ist dabei kostenlos.
Marktstammdatenregister
Alle Balkonkraftwerke müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Diese Pflicht besteht seit 2019 und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage erfüllt werden.
Seit April 2024 ist diese Anmeldung im Rahmen des Solarpakets 1 zusätzlich vereinfacht. Neben deinen persönlichen Daten müssen statt der ursprünglichen 20 Angaben zur Anlage nur noch fünf wesentliche gemacht werden.
Diese umfassen unter anderem die Gesamtleistung deiner Anlage (bedeutet, alle Solarmodule zusammengezählt) sowie die Leistung deines Wechselrichters.
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister erfolgt über das Online-Portal der Bundesnetzagentur [2]. Hier können auch Änderungen an oder Erweiterungen der Anlage unkompliziert nachgetragen werden.
Der Anmeldeservice von EQOH gestaltet die Anmeldung noch einfacher und kümmert sich für dich um alle notwendigen Schritte.
Netzbetreiber
Bis vor Kurzem noch Vorschrift, fällt mit dem Beschluss zur Änderung des Klimaschutzgesetzes die Anmeldung beim Netzbetreiber weg.
Da die Bundesnetzagentur mit den Netzbetreibern in direktem Kontakt steht, wird letzterer bei einer Anmeldung im Marktstammdatenregister ebenfalls über das neue Balkonkraftwerk am öffentlichen Stromnetz informiert. Somit ist es nicht mehr notwendig, dass der Besitzer des Balkonkraftwerkes die Mini-Solaranlage vor Installation beim Netzbetreiber anmeldet.
Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung sein?
Unabhängig von der Größe muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden. Die einzige Ausnahme besteht, wenn die Anlage nicht ans öffentliche Netz angeschlossen ist, wie es beispielsweise bei Installationen auf einer isolierten Insel der Fall sein könnte. Ansonsten ist immer eine Anmeldung erforderlich, unter anderem um die Netzsicherheit nicht zu gefährden.
Laut dem Gesetzespaket Solarpaket 1 fallen Balkonkraftwerke bis zu einer Einspeiseleistung von 800 Watt in die Kategorie der Mini-Solaranlagen, die eine deutlich vereinfachte Anmeldung genießen als größere PV-Anlagen.
Dies ist ein entscheidender Vorteil von Balkonkraftwerken und macht sie neben anderen Vorzügen besonders unkompliziert in der Inbetriebnahme.
Balkonkraftwerke mit einem drosselbaren Wechselrichter, der 800 Watt Leistung zulässt, fallen ebenfalls unter die neue Regelung.
Für alles darüber hinaus muss die Anlage nach aktuellem Stand als reguläre Photovoltaikanlage angemeldet werden.
Ab einer Wechselrichterleistung von über 600 Watt gilt eine Solaranlage nicht mehr als Balkonkraftwerk und muss als Photovoltaikanlage angemeldet werden. Dies ist meistens der Fall bei mehr als vier kombinierten Solarpanels. (Bildquelle: ulleo / pixabay.com)
Was passiert, wenn man sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet?
Nichtanmeldung oder fehlerhafte Angaben können als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und zu Bußgeldern führen.
In der Praxis fallen diese Strafen bislang allerdings oftmals gar nicht an - trotzdem sollte das Risiko nicht eingegangen werden. Insbesondere, wenn man bedenkt, wie simpel und unkompliziert ist, ein Balkonkraftwerkes anzumelden.
Alternativ kann es sein, dass man seine Solaranlage bei mehr als 800 Watt Einspeiseleistung pro Stromzähler als normale Photovoltaikanlage anmelden muss - dies ist nicht nur mit erhöhten Kosten verbunden, sondern auch der Vorteil der vereinfachten Bürokratie fällt weg.
Fazit
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist ein unerlässlicher Schritt, um sicherzustellen, dass deine Anlage legal betrieben wird und du von den Vorteilen der grünen Energie profitieren kannst.
Mit den bevorstehenden gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Solarpakets 1 wird dieser Prozess im Laufe des Jahres 2024 noch einfacher gestaltet. Nutze die Gelegenheit, aktiv zur Energiewende beizutragen und gleichzeitig deine eigenen Stromkosten zu senken, indem du dein Balkonkraftwerk richtig anmeldest und betreibst.
Weiterführende Quellen und Literatur
[1] Gesetzentwurf zum Solarpaket 1
[2] Online-Portal der Bundesnetzagentur
Überblick über das Solarpaket 1 | Bundesregierung
Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke | Bundesnetzagentur
Titelbild: Christin Hume / unsplash.com