Mit der wachsenden Popularität von Balkonkraftwerken, stellt sich die Frage nach der Einspeisung des überschüssig produzierten Stroms in das öffentliche Netz. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Balkonkraftwerk Einspeisevergütung - die finanzielle Entlohnung für eingespeisten Strom.
Dieser Artikel untersucht die aktuellen Regelungen zur Einspeisevergütung und beleuchtet, welche Schritte notwendig sind, um von dieser Vergütung zu profitieren. Wir werfen einen detaillierten Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Anforderungen an die Einspeisung und die praktischen Herausforderungen, denen Betreiber solcher Anlagen gegenüberstehen.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Einspeisevergütung: Eine staatlich festgelegte Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien. Dazu zählt neben beispielsweise Windenergie auch die Solarenergie.
- Das Beantragen der Einspeisevergütung ist besonders für große Photovoltaikanlagen ohne Speicher sinnvoll, bei denen überschüssig produzierter Strom direkt ins Netz eingespeist wird.
- Für kleine Anlagen wie Balkonkraftwerke, lohnt sich die Einspeisevergütung aufgrund geringer Erträge und hoher Bürokratie meist nicht.
Ratgeber: Alles, was du über die Balkonkraftwerk Einspeisevergütung wissen solltest
Die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke ist ein häufig diskutiertes Thema unter Eigenheimbesitzern und Mietern, die auf erneuerbare Energien setzen. Doch lohnt es sich wirklich, den überschüssigen Strom, der durch ein Balkonkraftwerk produziert wird, ins öffentliche Netz einzuspeisen?
Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Einspeisevergütung und zeigt auf, wann und ob sich der Aufwand lohnt.
Was versteht man unter einer Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche finanzielle Vergütung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) [1] festgelegt ist und die Energiewende vorantreiben soll. Diese Vergütung bezieht sich auf den Strom, der aus erneuerbaren Energien wie Solarenergie, Windkraft oder Geothermie erzeugt und in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Der Netzbetreiber zahlt eine festgelegte Vergütung für jede Kilowattstunde (kWh) des eingespeisten Stroms. Im April 2024 lag dieser Satz bei circa 8,11 Cent pro Kilowattstunde, wobei dies stets abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Solaranlage ist - die Vergütung fällt nicht immer gleich aus. In der Regel ist dir dieser Satz dann aber für 20 Jahre zugesichert, das besagt die Vergütungsratengarantie.
Überschüssiger Strom, der nicht direkt im Haushalt verbraucht wird, kann somit an den Netzbetreiber verkauft werden. Dies bedeutet, dass jede Kilowattstunde, die über den Eigenbedarf hinausgeht und ins Netz eingespeist wird, zu einem kleinen Verdienst für den Betreiber der Photovoltaikanlage führt.
Privatpersonen mit einer eigenen Solaranlage können somit nicht nur ihre eigenen Stromkosten im Rahmen halten, sondern zusätzlich durch die Einspeisung ihres produzierten Stromes dazuverdienen.
Wann macht das Beantragen einer Einspeisevergütung Sinn?
Die Einspeisevergütung ist besonders für größere Photovoltaikanlagen interessant, die Mengen an Strom über den Eigenbedarf hinaus produzieren. Der Überschuss wird eingespeist und somit ohne Einspeisevergütung dem Netzbetreiber quasi geschenkt - ärgerlich, wenn man die Kosten einer solchen Anlage berücksichtigt.
Aber auch, wenn du zu den Zeiten nicht zu Hause bist, an denen die Stromproduktion am effizientesten ausfällt, wird der nicht genutzte Strom eingespeist. Ausnahme ist, wenn deine PV-Anlage über einen Speicher verfügt.
Das Beantragen der Vergütung kann also Sinn machen, da du zusätzliche Einnahmen erzielen und somit die Amortisation deiner Anlage beschleunigen kannst.
Es ist jedoch wichtig, dass du einen Stromzähler hast, der für Solaranlagen geeignet ist und die Einspeisung auch messen kann. Analoge Ferraris-Zähler sind hierfür nicht geeignet, es wird ein digitaler Stromzähler benötigt.
Wann macht das Beantragen einer Einspeisevergütung keinen Sinn?
Für kleine Anlagen, wie etwa Balkonkraftwerke, macht das Beantragen einer Einspeisevergütung in der Regel keinen Sinn. Einer der Hauptgründe ist, dass auf die Anschaffung dieser Anlagen keine Mehrwertsteuer erhoben wird, was die Beantragung einer Einspeisevergütung kompliziert gestaltet.
Aber selbst wenn eine Balkonkraftwerk Einspeisevergütung ohne Weiteres möglich wäre, rentiert es sich im Regelfall einfach nicht.
Balkonkraftwerke sind in der Regel nicht dafür geeignet, eine Einspeisevergütung als gewinnbringend zu gestalten. (Bildquelle: Watt A Lot / unsplash.com)
Balkonkraftwerke produzieren vergleichsweise wenig Strom, knapp 20% des Eigenbedarfs eines Haushalts. Der produzierte Strom sollte also genutzt werden, um die eigenen Stromkosten zu senken, bevor man darüber nachdenkt, ihn zu verkaufen.
Die Vergütung fällt mit knapp 8,11 Cent recht gering aus, während die Kosten für Strom pro Kilowattstunde deutlich höher sind (im April 2024 betrugen sie etwa 30 Cent). Die jährliche Auszahlung fällt trotz der erhöhten Bagatellgrenze auf 800 Watt Einspeiseleistung somit meist sehr gering aus und deckt oft nicht einmal die Kosten für den digitalen Stromzähler, der bei etwa 20 Euro im Jahr liegt.
Nicht vergessen: die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde fällt meist deutlich geringer aus als die Kosten für eine Kilowattstunde.
Zudem ist das Beantragen der Einspeisevergütung mit viel Bürokratie verbunden. So müssen unter anderem steuerrechtliche Regelungen beachtet und Meldefristen eingehalten werden.
Mit Einführung des Solarpakets 1 Ende April 2024 ist für Balkonkraftwerke lediglich eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig, während für die Einspeisevergütung zusätzlich eine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich wäre. Das Beantragen einer Einspeisevergütung erfordert also eine große Menge an bürokratischem sowie finanziellem Mehraufwand.
Dabei ist ein wesentlicher Vorteil von Balkonkraftwerken die einfache Inbetriebnahme und das Wegfallen großer bürokratischer Hürden. Dank des Solarpaket 1 wurden ohnehin schon einfache Prozesse zusätzlich vereinfacht - würde man jedoch die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen, würde dies den gesamten bürokratischen Aufwand wieder erhöhen und den Hintergrundgedanken von Balkonkraftwerken somit widersprechen.
Welche Alternativen gibt es zur Balkonkraftwerk Einspeisevergütung?
Statt durch die Einspeisevergütung zusätzliches Geld zu verdienen, solltest du dich darauf fokussieren, dein Balkonkraftwerk zu optimieren. So kannst du die Effizienz deiner Anlage entscheidend steigern und die Stromkosten deines Haushalts weiter senken.
Eine wichtige Maßnahme ist dabei die richtige Ausrichtung in Kombination mit einem individuell passenden Neigungswinkel der Solarmodule. Abhängig davon wird an verschiedenen Zeiten des Tages unterschiedlich effizient Strom produziert.
Der Strom sollte idealerweise dann produziert werden, wenn du auch zu Hause bist und ihn direkt nutzen kannst - so wird möglichst wenig eingespeist und eine Vergütung ist eh uninteressant.
Eine weitere Alternative ist die Anschaffung von Anfang an oder aber das Nachrüsten eines Speichers. Damit wird nicht genutzter Strom nicht direkt eingespeist, sondern zunächst gespeichert. So kannst du den Strom nutzen, wenn du ihn benötigst, und nicht nur dann, wenn er produziert wird.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich eine Balkonkraftwerk Einspeisevergütung nicht lohnt. Die Kombination aus geringer Vergütung, hohem bürokratischen Aufwand und den relativ niedrigen Stromerträgen führt dazu, dass der Gewinn meist minimal ist.
Stattdessen solltest du den erzeugten Strom möglichst selbst nutzen oder in einen Speicher investieren, um die eigenen Stromkosten effektiv zu senken.
Weiterführende Quellen und Literatur
[1] Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien | Bundesministerium der Justiz
Jetzt bis 800 Watt Leistung erlaubt: 2024 ein Balkonkraftwerk kaufen? | ADAC
So funktioniert die Einspeisevergütung mit einem Balkonkraftwerk | Vattenfall
Balkonkraftwerk: Was Sie über die Einspeisevergütung 2024 wissen sollten | ComputerBild
Keine Mehrwertsteuer auf Solaranlagen: Ein Ratgeber für Verbraucher | Bringer
Titelbild: Lukasz Radziejewski / unsplash.com