Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Welche Strafe droht?

Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Welche Strafe droht?

Dinah Dinah
7min Lesezeit

Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für ein Balkonkraftwerk - einerseits, um nachhaltiger zu leben und andererseits, um im selben Zug ihre Energiekosten zu senken. Eine solche Mini-Solaranlage bietet zahlreiche Vorteile, erfordert jedoch auch die Beachtung gesetzlicher Vorschriften. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die korrekte Anmeldung des Balkonkraftwerks. 

In diesem Artikel erläutern wir, welche Konsequenzen es haben kann, wenn die Anmeldung versäumt wird. Wir informieren über mögliche Strafen und geben wichtige Hinweise, wie du rechtlichen Problemen von Anfang an aus dem Weg gehen kannst.

 

 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Anmeldungspflicht eines Balkonkraftwerks hat valide Gründe: sie dient neben der Transparenz im Energiemarkt besonders der Sicherheit und der Planung des öffentlichen Stromnetzes. Alles wichtige Faktoren, die die Energiewende vorantreiben.
  • Die erforderliche Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist ein einfaches und schnelles Unterfangen. Bürokratische Hürden sind somit kein Grund gegen eine fristgerechte Anmeldung.
  • Bei einer Nichtanmeldung können Bußgelder und weitere unangenehme Konsequenzen auf dich zukommen - das Risiko dieser Strafen solltest du von vornherein umgehen.

 

Ratgeber: Alles, was du über mögliche Strafen bei Nichtanmeldung deines Balkonkraftwerks wissen solltest

Bevor du mit dem Gedanken spielst, dir etwas Arbeit zu sparen und dein Balkonkraftwerk nicht anzumelden: informiere dich nachstehend unter anderem über mögliche Strafen bei Nichtanmeldung deiner Mini-Solaranlage und die bestehenden Vorteile, die eine Anmeldung mit sich bringt.

 

Wie und wo muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Ein wichtiger Schritt zur erfolgreichen und gesetzeskonformen Inbetriebnahme deines Balkonkraftwerks ist die Anmeldung der Mini-Solaranlage.

Bis April 2024 war dies jeweils bei deinem Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Mit Beginn der Verabschiedung des Solarpaket 1 Ende April 2024 ist jetzt nur noch Letzteres notwendig - mit deiner Anmeldung bei der Bundesnetzagentur wird automatisch auch gleich dein Netzbetreiber informiert, du musst dich dahingehend also um nichts mehr kümmern.

Weiterleitung zum Ratgeber-Artikel "Balkonkraftwerk anmelden".

Die Anmeldung ist dabei denkbar einfach: über das Online-Portal werden ein paar persönliche Daten sowie eine geringe Zahl an Angaben zu deinem Balkonkraftwerk gesammelt und schon ist die Registrierung erfolgt. Die Frist zur rechtskonformen Anmeldung beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme deiner Mini-Solaranlage.

Der Anmeldeservice von EQOH nimmt dir dabei die Arbeit ab, indem er die Anmeldung im Marktstammdatenregister komplett für dich übernimmt. Ein Punkt weniger also, um den du dich bei der eh schon simplen Anschaffung deines EQOH-Balkonkraftwerks kümmern musst.

 

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Übrigens: Auch fest montierte Stromspeicher werden im Marktstammdatenregister erfasst, unabhängig davon, ob sie von Anfang an installiert sind oder zu einem späteren Zeitpunkt an dein Balkonkraftwerk nachgerüstet wurden.

 

Warum muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Dass eine Anmeldung jedes Balkonkraftwerks erforderlich ist, hat mehrere gute Gründe.

Zum einen ist das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vor allem aus statistischer Sicht interessant. Hier werden Daten zur Erzeugung und dem Verbrauch von dezentralen Energiequellen gesammelt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt - dies dient der Transparenz im und dem Ausbau des Energiemarkts, welches eine entscheidende Rolle im Voranschreiten der Energiewende spielt.

Darüber hinaus informiert eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur auch den zuständigen Netzbetreiber. Die gesammelten Daten unterstützen dabei die Planung und Einhaltung von Sicherheitsstandards im öffentlichen Stromnetz.

So kann zum Beispiel bei Bauarbeiten am Netz die Sicherheit gewährleistet und ein Netzzusammenbruch durch die Einspeisung nicht gemeldeter Anlagen verhindert werden.

 

Welche Strafen drohen, wenn ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet wird?

Die nicht konforme Anmeldung eines Balkonkraftwerks wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, wie Paragraph §95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) festgelegt [1]. Bei Verstoß können Bußgelder von bis zu 50.000€ verhängt werden - auch, wenn Summen dieser Höhe in der Praxis bisher die Ausnahme darstellen.

Tatsächlich beläuft sich solch eine Strafe bisher in den meisten Fällen auf wenige hundert Euro, unter anderem abhängig davon, wie lange ein Balkonkraftwerk bereits ohne Anmeldung in Betrieb ist. Die Schwere des Vergehens ist somit ein entscheidender Faktor in der Strafverfolgung.

 

Justitia-Statue aus Messing.

Auch, wenn Ordnungswidrigkeiten im Bezug auf die Anmeldung eines Balkonkraftwerks in der Theorie strafrechtlich verfolgt werden, so fällt das Ganze in der Praxis bisher doch deutlich milder aus. (Bildquelle: Markus Spiske / unsplash.com)

 

Die Anmeldung kann jederzeit und auch nach Ablauf der 1-Monat-Frist erfolgen. Im Falle der verspäteten Anmeldung ist mit Bußgeldern zu rechnen, die in der Regel jedoch deutlich geringer ausfallen als die Strafe, wenn eine Ordnungswidrigkeit durch Nichtanmeldung bekannt wird.

 

Welche weiteren Konsequenzen kann eine Nichtanmeldung haben?

Abgesehen von Strafzahlungen können weitere unangenehme Konsequenzen umgangen werden, wenn die unkomplizierte und schnelle Anmeldung der Mini-Solaranlage bei der Bundesnetzagentur vorgenommen wird.

Eine nicht gesetzeskonforme Anmeldung kann deinen Versicherungsschutz gefährden.

Sollte es etwa zu Sachschäden an deiner Anlage oder sogar zu Schäden an Dritten oder ihrem Eigentum kommen, dann kann dein Versicherer dir die Leistung kürzen oder gar ganz verweigern.

Somit bleibst du beispielsweise bei einem Brand nicht nur auf den Kosten deines Balkonkraftwerks sitzen, sondern haftest auch für etwaige Schäden am Nachbarhaus.

Weiterleitung zum Ratgeber-Artikel "Balkonkraftwerk Versicherung".

Auch wenn eine Überspannung des öffentlichen Stromnetzes der Einspeisung deines nicht gemeldeten Balkonkraftwerks verschuldet ist, musst du für die Kosten aufkommen und im schlimmsten Fall zusätzlich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

 

Wird kontrolliert, ob ein Balkonkraftwerk angemeldet ist?

Auch wenn von Seiten der Bundesnetzagentur vielleicht wünschenswert, so bestehen einfach nicht die Ressourcen jedes Balkonkraftwerk am Netz auf eine konforme Anmeldung zu überprüfen - geschweige denn, nicht angemeldete Anlagen ausfindig zu machen.

Laut Bundeswirtschaftsministerium werden bisher schätzungsweise nur die Hälfte aller Balkonkraftwerke angemeldet - laut Experten fällt diese Zahl sogar deutlich geringer aus.

Dieser Fakt soll aber in keinem Fall dazu ermutigen, es der groben Masse gleichzutun. Dank Unterstützung durch das Solarpaket kommt in diesem Punkt kaum noch Bürokratie mehr auf dich zu, dementsprechend unkompliziert ist die Anmeldung und sollte schnell vorgenommen werden.

 

Fazit

Bei einer nicht korrekten Anmeldung deines Balkonkraftwerks musst du mit Konsequenzen wie Bußgeldern oder einer Beeinträchtigung deines Versicherungsschutzes rechnen.

Fakt ist jedoch: Die Bundesregierung hat im Rahmen der Energiewende ein großes Interesse an der steigenden Nutzung von dezentralen Energiequellen - dazu zählen unter anderem Balkonkraftwerke. Dementsprechend milde fällt die Strafverfolgung aus und die Bürokratie wurde im Rahmen des Solarpakets 1 deutlich vereinfacht. Dazu zählt auch die Anmeldung.

Aufgrund dieser unkomplizierten und schnellen Anmeldung empfehlen wir ganz klar eine Registrierung im Marktstammdatenregister: sowohl zugunsten deines Geldbeutels - du gehst jedem Risiko aus dem Weg - als auch zum Vorteil der Energiewende allgemein.

 

Weiterführende Quellen und Literatur

[1] Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) - § 95 Bußgeldvorschriften |Bundesministerium der Justiz

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) | Bundesministerium der Justiz

Marktstammdatenregister: Das müssen Sie bei Solaranlage und Co. wissen | Verbraucherzentrale

Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Wie hoch ist die Strafe? | Home&Smart

 

Titelbild: Tingey Injury Law Firm / unsplash.com

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