PV-Anlage und Balkonkraftwerk: Lohnt sich eine parallele Nutzung?

PV-Anlage und Balkonkraftwerk: Lohnt sich eine parallele Nutzung?

Dinah Dinah
8min Lesezeit

In Zeiten steigender Energiepreise suchen immer mehr umweltbewusste Bürger nach Möglichkeiten, ihren Stromverbrauch zu optimieren und gleichzeitig ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern. Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke bieten hierbei vielversprechende Optionen. Doch stellt sich die Frage: Lohnt sich die parallele Nutzung beider Möglichkeiten? 

Dieser Artikel untersucht die Vorteile und Herausforderungen, die mit der gleichzeitigen Installation einer großen PV-Anlage und eines kleinen Balkonkraftwerks verbunden sind. Wir beleuchten, wie sich diese beiden Technologien ergänzen können, welche wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile sich daraus ergeben und welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine effiziente und reibungslose Nutzung zu gewährleisten.

 

 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Balkonkraftwerk und eine PV-Anlage (oder auch mehrere) können problemlos parallel betrieben werden. Es ist lediglich entscheidend, dass jede Solaranlage an einem anderen Stromkreis angeschlossen ist.
  • Eine große Photovoltaikanlage bietet zwar Vorteile wie eine höhere Einspeiseleistung sowie eine Einspeisevergütung - aufgrund der Größe fallen hier bei der Inbetriebnahme allerdings Vorzüge weg die Balkonkraftwerke genießen.
  • In Fragen der Einspeisevergütung, und ob diese auf ein nachträglich installiertes Balkonkraftwerk übertragen werden kann, gibt es keine klare Antwort. Vor Inbetriebnahme sollte sich unbedingt bei den entsprechenden Behörden informiert werden.

 

Ratgeber: Alles, was du rund um die parallele Nutzung von einem Balkonkraftwerk und einer PV-Anlage wissen solltest

Überlegst du, deine Stromproduktion zu erweitern und dir zusätzlich zu deinem Balkonkraftwerk oder deiner regulären Photovoltaikanlage eine weitere dazuzuholen? Nachfolgend findest du die wichtigsten Informationen zu den häufigsten Fragen rund ums Thema.

 

Darf man ein Balkonkraftwerk und eine reguläre Photovoltaikanlage gleichzeitig betreiben?

Die Antwort auf diese Frage ist denkbar einfach: Ja, man darf ein Balkonkraftwerk und eine reguläre PV-Anlage parallel betreiben.

Dies ist unabhängig davon, ob man beide Anlagen gleichzeitig installieren möchte, oder ob eine der beiden bereits vorhanden ist und ergänzt werden soll. Dabei spielt es keine große Rolle, ob das Balkonkraftwerk oder die größere PV-Anlage die bestehende Solarproduktion darstellt.

Mit der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Form des Solarpaket 1 werden beide Anlagen nun gesondert betrachtet und nicht kombiniert. Dementsprechend müssen sie auch an verschiedenen Stromkreisen angeschlossen werden. 

Die meisten Haushalte verfügen über drei Stromkreise, die sogenannten Phasen L1, L2 und L3. Theoretisch können also bis zu drei Solaranlagen pro Haushalt installiert werden, wenn jede an eine separate Phase angeschlossen ist. In der Praxis sieht das aber meist anders aus: auch wenn diese Regelung die Sicherheit erhöht, indem Risiken wie Kurzschlüsse und Überhitzung minimiert werden, so sollte bei einer hohen Einspeiseleistung der Anlagen doch Vorsicht geboten und eine Fachkraft konsultiert werden.

 

Wie ergänzt man ein Balkonkraftwerk um eine Photovoltaikanlage?

Betreibst du bereits ein Balkonkraftwerk und überlegst, deine Stromproduktion um eine größere Photovoltaikanlage zu erweitern? Mini-Solaranlagen bieten einen idealen Einstieg in die Solarenergie, bilden sie doch einen Einblick in die Funktionsweise sowie die zahlreichen Vorteile der erneuerbaren Stromerzeugung und -nutzung. 

Du hast bereits ein Gefühl für den Stromverbrauch deines Haushalts bekommen - wenn dein Balkonkraftwerk dich bisher knapp über die Grundlast versorgt hast, kannst du anhand dessen gut bestimmen, wie viel Leistung deine neue PV-Anlage haben sollte, um eventuell sogar deinen gesamten Verbrauch decken zu können. Wenn du nun noch gewährleistet hast, dass du genügend Platz auf dem Dach für neue Solarmodule hast und dein Stromanschluss der neuen Belastung sicher standhält, dann lässt sich dein Balkonkraftwerk problemlos durch eine größere Anlage ergänzen. 

Wichtig ist, dass diese nicht direkt mit deinem Balkonkraftwerk kombiniert wird, sondern an einer anderen Stromphase separat betrieben wird. Der Betrieb deiner Mini-Solaranlage bleibt unverändert, jedoch erfordert die Inbetriebnahme der neuen PV-Anlage zusätzlichen Aufwand.

Ein entscheidender Unterschied liegt in der Leistung: Deine neue PV-Anlage kann deutlich mehr als 800 Watt einspeisen, was jedoch höhere Kosten und bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Im Gegensatz zu Balkonkraftwerken, die du selbst installieren kannst, muss eine reguläre PV-Anlage von einer Fachkraft montiert und angeschlossen werden. 

Zudem verfügt eine Anlage über 800 Watt über eine sogenannte Einspeisevergütung - nicht direkt von dir genutzter und somit ins öffentliche Netz eingespeister Strom wird vergütet. Wie hoch dieser Satz ausfällt ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Übrigens: die Einspeisevergütung deiner PV-Anlage gilt in diesem Fall nicht für dein Balkonkraftwerk.

 

Wie ergänzt man eine bestehende Photovoltaikanlage um ein Balkonkraftwerk?

Auch andersherum ist eine Ergänzung der bestehenden Solarstromproduktion möglich und stellt keine großen Probleme dar.

Solange es an einen anderen Stromkreis als die bestehende, reguläre PV-Anlage angeschlossen wird, kann ein Balkonkraftwerk parallel betrieben werden. Wenn der Platz und die technischen Voraussetzungen gegeben sind, steht einer Installation nichts im Weg. Und diese fällt deutlich unkomplizierter aus, als bei einer größeren Anlage, du kannst die Montage selbst vornehmen und benötigst keinen Handwerker. Zudem ist die Anmeldung und weitere Bürokratie für dich deutlich vereinfacht und auch finanziell kommt dir der Staat entgegen und die Mehrwertsteuer entfällt.

Es ist zu beachten: die Einspeisevergütung für dein Balkonkraftwerk ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Wenn dein Balkonkraftwerk innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet wird, so wird es zu dieser Anlage dazugerechnet und übernimmt dementsprechend auch die Einspeisevergütung. Es ist jedoch anzumerken, dass die Gesetzeslage in diesem Punkt noch nicht ganz klar ist - Änderungen oder andere Aussagen zu der Thematik sind also durchaus möglich.

Bei Bedarf nach einer höheren Einspeiseleistung ist es jedoch oftmals der Fall, dass einfach die bestehende PV-Anlage um ein paar Solarmodule erweitert wird. Da diese im Gegensatz zu einem Balkonkraftwerk direkt kombiniert werden, zählt auch hier die Einspeisevergütung. Die Ergänzung einer gesonderten Mini-Solaranlage macht nur selten Sinn.

 

Kann die Einspeisevergütung auf ein neues Balkonkraftwerk übertragen werden?

Einer der entscheidenden Vorteile, die große PV-Anlagen gegenüber Balkonkraftwerken haben, ist die sogenannte Einspeisevergütung. Nicht direkt von dir genutzter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist - bei einer Mini-Solaranlage profitierst du davon finanziell nicht, sondern schenkst den Strom sozusagen der Allgemeinheit.

Anders bei Photovoltaikanlagen über 800 Watt Einspeiseleistung. Hier bekommst du pro eingespeister Kilowattstunde eine Vergütung, aktuell liegen diese bei 8,11 Cent. Wie hoch die Vergütung ausfällt ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Wenn die Leistung der Stromproduktion nun nur geringfügig angehoben werden soll, liegt der Gedanke nahe, die Vorteile eines Balkonkraftwerks zu nutzen. Schnell und einfach selbst montiert und eine vereinfachte Anmeldung sprechen dafür. Nun nur noch die Mini-Anlage der großen hinzufügen und auch für den überschüssigen Strom des Balkonkraftwerks eine Vergütung erhalten.

Da ein Balkonkraftwerk in der Regel nur wenig bis gar keinen Strom einspeist, ist der Aufwand rund um eine Einspeisevergütung oftmals nicht die Mühe wert.

So einfach wie es klingt, ist es aber nicht: die Gesetzeslage zu diesem Punkt ist nicht ganz klar definiert. 

Einerseits wird es so interpretiert, dass die Mini-Solaranlage zu der großen gezählt wird, wenn beide in einem Zeitraum von 12 Monaten in Betrieb genommen wurden. In diesem Fall zählt die Einspeisevergütung auch für das Balkonkraftwerk, unabhängig davon, dass es an einem anderen Stromkreis angeschlossen ist.

Andere wiederum interpretieren den Gesetzestext so, dass das Balkonkraftwerk unabhängig vom Zeitpunkt der Installation nicht zu der PV-Anlage dazugehört - weil es eben an eine andere Phase angeschlossen und somit gesondert behandelt wird.

Bevor du also deine bestehende PV-Anlage und eine Mini-Solaranlage erweitern möchtest, informiere dich unbedingt bei deiner zuständigen Behörde, um vor der Installation auf Nummer sicher zu gehen.

 

Weiterführende Quellen und Literatur

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) § 9 Technische Vorgaben | Bundesministerium der Justiz

Balkonkraftwerk und Solaranlage parallel betreiben? | GreenSolar

Erst Balkonkraftwerk dann PV Anlage – Geht das? | Ace Flex

Solarpaket 1 beschlossen – Vereinfachungen für Balkonkraftwerke | Balkonstrom

Balkonkraftwerk zusätzlich zur PV-Anlage betreiben: So lauten die Regeln | ComputerBILD

Titelbild: kelly / pexels.com

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