Solarenergie spielt eine zunehmend zentrale Rolle in der nachhaltigen Transformation der Energielandschaft Deutschlands - die Nutzung von durch Solaranlagen produziertem Strom steigt stetig. Neben den klassischen Photovoltaikanlagen trifft diese Entwicklung auch auf die kleineren Vertreter zu, die sogenannten Balkonkraftwerke: Stand April 2024 sind laut Marktstammdatenregister über 400.000 dieser steckerfertigen Solaranlagen registriert.
Das Solarpaket 1 zielt darauf ab, die Entwicklung von Solarenergie in Deutschland weiter zu fördern und spielt eine Schlüsselrolle in der Energiewende ¹. Angestrebte Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz ebnen den Weg für eine vereinfachte Nutzung von Solaranlagen - auch (zukünftige) Besitzer von Balkonkraftwerken profitieren.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Im Rahmen der angestrebten Energiewende hat die Bundesregierung das Solarpaket 1 auf den Weg gebracht, welches die Nutzung von Solarenergie vereinfachen soll. Ein Gesetzentwurf vom 15. April 2024 wurde bereits am 26. April 2024 final beschlossen.
- Das neue Gesetz zielt sowohl auf die gewerbliche Nutzung, als auch auf Privatpersonen ab. Besonders im Bereich der bürokratischen Hürden einer Inbetriebnahme optimiert das Gesetz bisherige Regelungen.
- Besonders Balkonkraftwerke und ihre (zukünftigen) Nutzer profitieren von Optimierungsmaßnahmen: unter anderem eine vereinfachte Anmeldung sowie die Anhebung der Maximalleistung ermöglichen es Privatpersonen, ganz im Sinne der Energiewende ihren eigenen Strom zu produzieren.
Ratgeber: Alles, was du rund um das Solarpaket 1 wissen solltest
Nach Monaten des Wartens scheint es nun offiziell zu sein: Das Solarpaket 1 der Bundesregierung zur Förderung der Solarenergie steht kurz vor der Verabschiedung. Aber was konkret bedeutet das jetzt für Besitzer von Solaranlagen und jene, die es noch werden wollen? Nachfolgend findest du alle wichtigen Informationen.
Worum handelt es sich bei dem Solarpaket 1?
Das Solarpaket 1 bietet eine gesetzliche Grundlage, welche darauf abzielt, die Energiewende entscheidend zu fördern. Der Umgang mit Photovoltaikanlagen wird erleichtert, besonders bürokratische Prozesse im Hintergrund sollen vereinfacht werden.
Das Solarpaket 1 vereinfacht Bürokratie und Installation für Balkonkraftwerke. Somit soll das Interesse an den Mini-Solaranlangen gesteigert werden. (Bildquelle: Kindle Media / pexels.com)
Wo Verbraucher sich bisher mit vielen fachspezifischen Regelungen herumschlagen mussten, sollen diese abschreckenden Faktoren nun entschärft werden - Verbraucher sollen vermehrt für grüne Projekte gewonnen werden und diese umsetzen können, ohne sich viel an Bürokratie aufhalten zu müssen.
Der erste Gesetzesentwurf wurde bereits im August 2023 beschlossen und sollte ursprünglich Anfang 2024 in Kraft treten. Aufgrund von Unstimmigkeiten in einigen Punkten hat sich der Beschluss jedoch verzögert.
Nach langem Warten ist nun aber am 15. April 2024 ein überarbeiteter Gesetzentwurf beschlossen worden, der bereits noch im selben Monat beschlossen wurde.
Welche Kernthemen beinhaltet das neue Gesetz?
Das Solarpaket 1 beinhaltet mehrere Aspekte von großer Relevanz für die Solarindustrie und Verbraucher. Diese umfassen unter anderem:
- Einspeisevergütung für gewerbliche Solaranlagen: Die Erhöhung der Einspeisevergütung belohnt Betreiber von gewerblichen Solaranlagen finanziell dafür, dass sie erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen.
- Förderung von Mieterstrom: Mieterstrommodelle ermöglichen es, dass auf geeigneten Gebäuden Solaranlagen installiert und der erzeugte Strom gemeinschaftlich genutzt werden kann. Solche Vorhaben sollen zukünftig finanziell gefördert werden.
- Erhöhte Leistungsgrenze für Großanlagen: Anhebung der maximal zulässigen Leistung, um größere Projekte zu ermöglichen, welche oftmals geringe relative Kosten bei der Inbetriebnahme aufweisen.
- Förderung für Anlagen über Agrarflächen: Die Zulassung von Photovoltaikanlagen auf als ertragsarm eingestuften landwirtschaftlichen Flächen kommt besonders Landwirten zugunsten.
- Einheitliche und vereinfachte Netzanschlussbedingungen: Die Standardisierung der Anschlussbedingungen unabhängig vom Netzbetreiber wird angestrebt. Zudem soll ein vereinfachter Anschluss an das öffentliche Stromnetz allen Anlagen von einer Maximalleistung bis zu 30 Kilowatt zustehen.
Neben den bereits genannten Gesetzesänderungen umfasst das Gesetzespaket weitere Aspekte zugunsten der Förderung von Solarenergie. Ein essentieller Punkt beschäftigt sich mit der Nutzung von Balkonkraftwerken.
Welche Änderungen sieht das Solarpaket 1 konkret im Bezug auf Balkonkraftwerke vor?
Das Solarpaket 1 bringt wesentliche Neuerungen für die Nutzung und Anschaffung von Balkonkraftwerken, um die Energiewende noch attraktiver und zugänglicher zu gestalten. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Einsatz von steckerfertigen Solaranlagen zu vereinfachen und deren Verbreitung zu fördern.
Anmeldung
Seit dem 1. April 2024 sind neue, vereinfachte Registrierungsverfahren für Balkonkraftwerke in Kraft getreten. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, ohne die Notwendigkeit, sich zusätzlich bei dem lokalen Netzbetreiber registrieren zu müssen.
Da die Bundesnetzagentur in Kontakt mit den Netzbetreibern steht, wird bei einer Registrierung im Marktstammdatenregister auch automatisch der zuständige Netzbetreiber über die neue Solaranlage am öffentlichen Netz informiert.
Zudem werden die erforderlichen Angaben signifikant reduziert: neben deinen persönlichen Daten sind nun statt der bisherigen 20 Angaben zur Anlage nur noch fünf Angaben notwendig.
Der Anmeldeservice von EQOH gestaltet die Anmeldung noch einfacher und kümmert sich für dich um alle notwendigen Schritte.
Wechselrichterleistung
Eine weitere bedeutende Neuregelung betrifft die maximale Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken - von ursprünglich 600 Watt wurde diese auf 800 Watt angehoben. Diese Erhöhung ermöglicht es, mehr Strom eigenständig zu produzieren, wobei die Gesamtleistung der Anlagen die Grenze von 2000 Watt nicht überschreiten darf.
Diese Änderung gilt nicht nur für neu installierte Anlagen, sondern auch rückwirkend für bestehende Anlagen, die über einen drosselbaren Wechselrichter verfügen und somit nun auf bis zu 800 Watt hochgeregelt werden dürfen.
Stromzähler
Wo der Stromzähler früher bei der Installation von Balkonkraftwerken für Probleme gesorgt haben könnte, schafft der neue Gesetzentwurf ebenfalls Abhilfe.
Bisher mussten alte Ferraris-Zähler, die bei der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz rückwärts laufen, durch moderne digitale Zähler ersetzt werden. Diese Anforderung ist mit Verabschiedung des neuen Gesetzes hinfällig geworden: auch Stromzähler ohne Rücklaufsperre sind nun gesetzeskonform und bedürfen keines Austausches mehr bei der Installation von Balkonkraftwerken.
Der Netzbetreiber selbst wird sich innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme um den Austausch des neuen Zählers kümmern - so sieht es das neue Gesetz vor.
Fazit
Die Änderungen im Rahmen des Solarpakets 1 dienen dazu, einen wichtigen Schritt in Richtung einer umfassenden und effizienten Nutzung erneuerbarer Energien zu tätigen. Der Besitz einer Solaranlage und das Produzieren von grünem Strom wird vereinfacht - besonders auch Privatpersonen profitieren.
Die Nutzung von steckerfertigen Balkonkraftwerken genießt Optimierung durch grundlegende Neuregelungen im Gesetzespaket, wodurch ganz im Sinne der Energie ein Anstieg an Installationen angestoßen werden soll.
Weiterführende Quellen und Literatur
¹ Gesetzentwurf Solarpaket 1 vom 15. April 2024 (Download)
Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie | Bundesregierung
„Solarpaket 1“ geht mit einigen Änderungen und ohne Resilienzbonus in den Ausschuss | pv magazine
Verbesserungen für Balkonkraftwerke durch das Solarpaket 1 und was fehlt? | Verein Balkon.Solar
Titelbild: Maheshkumar Painam / unsplash.com